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   BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74   

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https://dejure.org/1974,1326
BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74 (https://dejure.org/1974,1326)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1974 - 1 StR 49/74 (https://dejure.org/1974,1326)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74 (https://dejure.org/1974,1326)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handeltreiben - Güterumsatz - Erwerb von Drogen - Veräußerung von Betäubungsmitteln - Weiterverkauf - Besitz von Betäubungsmitteln - Nicht geringe Menge - Straferschwerungsgrund

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74
    Führt der Erwerb des Haschisch zum Zweck des Weiterverkaufs auch dazu, daß der Täter das Betäubungsmittel vorübergehend besitzt, so ist auch dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung ebenfalls nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - und BGHSt 25, 290 vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74
    Handeltreiben im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist also der Oberbegriff aller entfalteten Bestrebungen, aus eigennützigen Gesichtspunkten den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73).
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des

    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74
    Führt der Erwerb des Haschisch zum Zweck des Weiterverkaufs auch dazu, daß der Täter das Betäubungsmittel vorübergehend besitzt, so ist auch dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung ebenfalls nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - und BGHSt 25, 290 vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57
    Auszug aus BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74
    Diese Gesetzesauslegung entspricht den Grundsätzen, die für den Fall entwickelt worden sind, daß ein Gesetz mit höherer Mindeststrafe hinter einem anderen Gesetz zurückzutreten hat (BGHSt 1, 155, 156; 10, 312; BGH, Urteil vom 21.Februar 1974 a.a.0.).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).

    Denn die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens entfällt nicht dadurch, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974).

  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Führt der Erwerb von Betäubungsmitteln auch dazu, daß der Täter das Rauschgift vorübergehend besitzt, so ist dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72, vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - und vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74).
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